Rundfunkstaatsvertrages 

ARD & ZD & D-Radio haben zwar ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches erst das neue Rundfunkbeitragsmodell ermöglichte., doch an keiner Stelle wurde ein Bezug auf unsere europäischen Nachbarn genommen. Auch im Internet gibt es keine Aufstellung wie insbesondere "neuartige Rundfunkgeräte" innerhalb der EU  zur Beitragserhebung  herangezogen werden.

Und was sagt unserer Paragraph 11 

§ 11
"
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern!"

In allen Lebensbereichen! 
Also hiermit fordere ich die ÖRREN  auf, die Bürgerinnen und Bürger über das Rundfunkbeitragsmodell umfassend zu informieren. Insbesondere erwarte ich, dass  ein Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten hergestellt wird.


Bislang ist obiger Paragraph 11 deshalb in diesem Punkt nicht erfüllt!
Auch das Gutachten des  Verfassungsrichters a. D.  ist beschämend! in diesem Punkt: 

 

© rundfunkbeitrag.com  Juni 2010